Patentrecht
rospatt ist an zwei der wichtigsten europäischen Standorte für Verletzungsverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes vertreten. Etwa die Hälfte aller Patentverletzungsverfahren in Europa wird in Düsseldorf verhandelt. Auch Mannheim und München gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Zu unserer täglichen Praxis gehören Verletzungs‑, Einspruchs‑, Nichtigkeits- und Löschungs- sowie Vindikationsverfahren. Wir decken alle Bereiche in Wissenschaft und Technik ab. Einige unserer aktuellen Mandanten sind Unternehmen aus den Bereichen Flugzeugbau, Luftfahrt, Biotechnologie, Chemie, Elektrogeräte, Werkzeugmaschinen und Maschinenbau, Werkstoffe, Medizintechnik, Optik, Pharmazeutik, Verfahrenstechnik, Satellitentechnik, Halbleiter- und Computertechnik sowie Mobilfunktechnik.
Die langjährigen, positiven Beziehungen zu den besten Patent- und IP-Anwälten in anderen Ländern gewährleisten optimale Prozessstrategien für grenzüberschreitende Sachverhalte. Hinter den Kulissen koordiniert rospatt die Verfahren, während Sie und Ihr persönlicher Ansprechpartner Ihren Fall aufbauen.
Verbundene Landmark Decisions
Aminopyridin - BGH Mitt. 2023, 132
Der Bundesgerichtshof ordnet das Verhältnis zwischen Nichtigkeitsklagen vor dem Bundespatentgericht einerseits und Einspruchsverfahren vor dem EPA andererseits. Dies war notwendig, weil eine Nichtigkeitsklage gemäß § 81 Abs. 2 S. 1 PatG unzulässig ist, solange ein Einspruchsverfahren gegen dasselbe Patent noch anhängig ist.
Faserstoffbahn — BGH GRUR 2023, 1184
Der Bundesgerichtshof stellt in dieser Entscheidung klar, dass sich ein Vorbenutzungsrecht auf neuere, modifizierte Produkte erstrecken kann, falls die Modifizierung der technischen Eigenschaften für den Fachmann eine selbstverständliche Modifizierung des vorbenutzten Produkts darstellte.
Verbundelement – BGH GRUR 2022, 1129
Wenn ein Klagepatent sich in der Beschreibung von einem zitierten Stand der Technik abgrenzt, differenziert der Bundesgerichtshof bei der Berücksichtigung dieses Umstands bei der Auslegung danach, ob klar ist, von welchem Ausführungsbeispiel des Standes der Technik sich das Patent abgrenzt. Eine Beschränkung des Schutzbereichs kommt nur in Betracht, wenn das Ausführungsbeispiel identifizierbar ist.
Übertragungsleistungssteuerungsverfahren – BGH GRUR 2022, 813
In dieser Entscheidung präzisiert der Bundesgerichtshof die Anforderungen, die an eine ausführbare Offenbarung der Erfindung zu stellen sind.
Sicherheit von Transaktionen zwischen informationsverarbeitenden Systemen – BGH MMR 2020, 233
In diesem Nichtigkeitsberufungsverfahren ging es um die Frage, welche Lösung für den Fachmann bei der Kombination zweier Dokumente naheliegend war, wenn in jedem der beiden Dokumente unterschiedliche Ansätze zur Erhöhung der Sicherheit von Transaktionen vorgeschlagen wurden: Die Ersetzung der einen Lösung durch die andere oder eine Kombination beider Lösungen.
Cer-Zirkonium-Mischoxid I + II – BGH GRUR 2019, 713 und 718
In diesen beiden Nichtigkeitsverfahren zu Patenten auf dem Gebiet von Zusammensetzungen, die als Ausgangsmaterial für Drei-Wege-Katalysatoren dienen, hatte der Bundesgerichtshof über verschiedene grundsätzliche Fragen zur Ausführbarkeit bei Beanspruchung eines einseitig offenen Wertebereichs und zu vom Kläger überarbeiteten Beispielen des Standes der Technik zu entscheiden.
Beschichtungsverfahren – BGH GRUR 2016, 1257
Diese Entscheidung ist eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu Benutzungsvorteilen in Fällen von Miterfinderschaft. Steht eine Erfindung den Miterfindern gemeinsam zu, ist eine Patentanmeldung, die ein Miterfinder allein im eigenen Namen vornimmt, nicht gerechtfertigt. Dadurch wird das Recht an der Erfindung des anderen Miterfinders als absolutes Recht beeinträchtigt. Der übergangene Miterfinder kann Schadensersatz verlangen, der auch eine Entschädigung für genossene Benutzungsvorteile umfasst.
PATENTSTREITVERFAHREN VOR DEM EPG
Das Einheitliche Patentgericht (EPG) als weltweit erstes internationales Forum für Patentverfahren bietet neue Möglichkeiten für die Durchführung von Patentstreitigkeiten. rospatt hat dieses neue System mit Spannung erwartet und freut sich darauf, eine aktive Rolle in dieser neuen Ära von Patentstreitigkeiten auf europäischer Ebene einzunehmen.
Alle Partner von rospatt sind eingetragene Vertreter vor dem EPG. Dank unserer umfassenden Expertise im Patentrecht stellen wir für jedes EPG-Verfahren ein schlagkräftiges Team für unsere Mandantschaft zusammen.
Da Deutschland mit seiner langjährigen Tradition in Patentstreitverfahren der einzige Mitgliedsstaat des EPG ist, der gleich vier Lokalkammern (Düsseldorf, Mannheim, München und Hamburg) sowie eine Zweigstelle der Zentralkammer (München) unterhält, erwarten wir, dass sich Deutschland von Beginn an als ein wichtiges Forum für EPG-Verfahren etabliert. Diese Erwartung hat sich bereits während des ersten Jahres, in dem das EPG seine Arbeit aufnahm, in jeder Hinsicht bestätigt.
ROSPATT INFORMIERT ÜBER DAS EPG
Mit Büros in Düsseldorf und Mannheim befindet sich rospatt nicht nur geographisch im Herzen des neuen europäischen Patentsystems. Das schlagkräftige und erfahrene Team von rospatt ist fachlich und personell bestens gerüstet, um Ihr Unternehmen in Verfahren vor dem EPG zu vertreten.
VORLAGEN ZUM EUGH IN PATENTSACHEN
rospatt war an mehreren der wenigen Patentstreitigkeiten beteiligt, in denen Fragen zur Auslegung des EU-Rechts dem EuGH vorgelegt wurden.